35.; 36.; 37. Plenarsitzung des Bundestags ab 6.6.2018:

Screenshot https://www.youtube.com/watch?v=3are3StbZpU

BERLIN – Am 6.6.2018 kam der Bundestag zu einer weiteren Sitzungswoche zusammen.

 

35. Plenarsitzung vom 6. Juni 2018

TOP 1; 2  Befragung der Bundesregierung, sowie Fragestunde;

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) erwartet „schwierige Diskussionen“ beim G7-Gipfel der Staats- und Regierungschefs sieben führender Industriestaaten am 8. und 9. Juni 2018 im kanadischen Charlevoix. Das sagte die Kanzlerin am Mittwoch, 6. Juni 2018, während der Regierungsbefragung im Bundestagsplenum, in deren Rahmen Merkel erstmalig selbst für Fragen der Abgeordneten zur Verfügung stand.

Zum Auftakt der 60-minütigen Regierungsbefragung informierte Merkel in einem kurzen Bericht das Parlament über das G7-Gipfeltreffen. Schwerpunktthemen dort seien unter anderem Online-Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Bildung von Frauen und Mädchen, künstliche Intelligenz und nachhaltiges Wachstum. Deutschland werde darauf achten, dass frühere Vereinbarungen zum Thema Klima und Handel eingehalten werden, betonte Merkel: „Hinter die Ergebnisse des G20-Gipfels in Hamburg dürfen wir nicht zurückfallen.“ Es sei aber klar, dass angesichts der Strafzölle und des Austritts der USA aus dem Pariser Klimaabkommen sowie aus dem Nuklearabkommen mit dem Iran ein deutlicher „Dissens“ mit den USA bestehe. „Hier wird es strittige Debatten geben“, kündigte die Kanzlerin an.

AfD fordert neue Annäherung an Russland

Als erster Fragesteller erkundigte sich Hansjörg Müller, Parlamentarischer Geschäftsführer der AfD und Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, nach dem Verhältnis zu Russland. „Werden Sie den destruktiven, US-hörigen deutschen Sonderweg weitergehen?“, fragte der AfD-Abgeordnete. Oder werde die Bundesregierung stattdessen auf eine „neue Ostpolitik“ und eine Annäherung an Russland hinsteuern?

Gottfried Curio (AfD) fragt Angela Merkel (CDU) wegen des BAMF-Skandals in der ersten Regierungsbefragung mit Kanzlerbeteiligung am 06.06.2018 im deutschen Bundestag.

Beatrix von Storch fragt: „Gibt dieses Gentlemen’s Agreement mit der Türkei?“

AfD kritisiert größer werdenden Niedriglohnsektor

Die Koalition schätzt die Lage nicht realistisch ein. Uwe Witt (AfD) kritisierte die SPD, die im Wahlkampf zwar mehr soziale Gerechtigkeit versprochen habe. In Wirklichkeit seien viele Familien aber auf zwei Einkommen angewiesen, um ihren Unterhalt überhaupt bestreiten zu können. Der immer größer werdende Niedriglohnsektor sei nur das Ergebnis einer fortlaufenden Deregulierung des Arbeitsmarktes durch die Vorgängerregierungen.

Witt monierte, dass die Koalitionsfraktionen von Vollbeschäftigung reden, obwohl viele Arbeitnehmer gezwungen seien, ihre niedrigen Gehälter mithilfe von Sozialleistungen aufzustocken. „Schaffen Sie einen tragfähigen Rahmen für kleine und mittlere Unternehmen, damit diese in der Lage sind, Mitarbeiter zu ordentlichen Löhnen einzustellen“, forderte der Abgeordnete in Richtung Regierungsbank.

Die SPD verschließt die Augen vor den wahren Problemen:

 

36. Plenarsitzung vom 7. Juni 2018

TOP 3 Familiennachzug für „subsidiär Schutzberechtigte“

Die Bundesregierung will den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten auf eine neue Grundlage stellen und hat dazu einen Gesetzentwurf (19/2438) vorgelegt, der am Donnerstag, 7. Juni 2018, in die erste Lesung geht. Erstmals im Plenum beraten werden zudem Gesetzentwürfe der FDP-Fraktion (19/2523) und der Fraktion Die Linke (19/2515) zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes. Für die Aussprache ist eine Stunde vorgesehen. Die Linke plädiert für ein Recht auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Die Vorlagen sollen zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat (federführend) und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden.

AfD: Gesetz ist „absurd“

Fundamentale Ablehnung für den Entwurf gab es von der AfDDr. Bernd Baumann sagte, statt „den Wahnsinn zu stoppen“, dass Tausende Menschen, über die man nichts wisse, ins Land strömten, habe die Regierung „die Chuzpe, die Schleusen weiter zu öffnen“. Daher säßen die „größten Gefährder“ des Landes „auf der Regierungsbank“.

Das Gesetz sei „absurd“, weil „unsere Grenzen“ noch immer „jedem sperrangelweit offen“ stünden, da es seit 2015 keine Grenzkontrollen mehr gebe.

 

TOP 4 AfD-Antrag Ordnungsgemäße Verwendung öffentlicher Mittel

Erste Beratung des von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zur Änderung des Strafgesetzbuches und weiterer Gesetze ‒ Bekämpfung der Haushaltsuntreue und zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Verwendung öffentlicher Mittel
Drucksache 19/2469

Die AfD fordert einen eigenen Tatbestand Steuergeldverschwendung, um Haushaltsuntreue bestrafen zu können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktion (19/2469) hat der Bundestag am Donnerstag, 7. Juni 2018, erstmals diskutiert und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen.

AfD: Freibrief für Steuerverschwender

In seiner Rede sagte Roman Johannes Reusch (AfD), im ganzen Land würde über Steuergeldverschwendung diskutiert. Während den Bürgern, die sich ihren Steuerpflichten entzögen, Strafverfolgung drohe, hätten Leute, die Steuergelder „sinnlos verschwenden Carte blanche“.

Reusch sagte, normalerweise würden AfD-Anträge „schlank abgelehnt“, gern auch mit dem Verweis auf handwerkliche Fehler, die im Ausschuss aber korrigiert werden könnten. Er sei daher gespannt, was die anderen Fraktionen sich nun „einfallen lassen“ würden.

 

TOP 5 Tätigkeitsbericht 2017 des Petitionsausschusses

„Die Möglichkeit, eine Petition einzureichen ist ein Grundrecht, welches in unserer Verfassung verankert ist.“ Das sagte der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Marian Wendt (CDU/CSU), zu Beginn seiner Rede anlässlich der Debatte des Tätigkeitsberichts des Ausschusses für das Jahr 2017 (19/2250) am Donnerstag, 7. Juni 2018. Er könne die Bürger nur ermutigen, sich mit einer Petition an den Bundestag zu wenden. Das gelte für die kleinen Sorgen des Alltags genauso wie für Vorschläge zur Gesetzgebung. Wendt, der dem Ausschuss im vergangenen Jahr noch nicht angehörte, sagte weiter, 2017 sei ein gutes Jahr für den Petitionsausschuss gewesen. 11.507 Petitionen – und damit 371 mehr als im Vorjahr – seien eingereicht worden. Mit Blick in den vorliegenden Bericht stelle er fest, dass die großen öffentlichen Debatten sich darin nicht widerspiegeln würden. Es seien vielmehr die kleinen Alltagsprobleme, etwa im Umgang mit Behörden, die Bestandteil der meisten Petitionen waren.

AfD: E-Plattform des Ausschusses bekannter machen

Johannes Huber (AfD) sagte, seine Partei wolle größtmögliche Bürgerbeteiligung. Im Petitionsausschuss würden die Anliegen, „im Gegensatz zu privaten Anbietern“, verbindlich geprüft. Der Tätigkeitsbericht, so Huber weiter, lese sich „wie ein AfD-Wahlprogramm“. Von Petenten gefordert worden seien unter anderem eine höhere Präsenz der Abgeordneten im Bundestag, Volksabstimmungen auf Bundesebene, die Rücknahme des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, die Erhaltung des Bargeldes und die Abschaffung der „Zwangsrundfunkgebühren“.

Der AfD-Abgeordnete forderte außerdem, die E-Plattform des Petitionsausschusses bekannter zu machen. Schließlich würden bei 50.000 Mitzeichnern die Anliegen in Anwesenheit von Vertretern der Bundesregierung öffentlich angehört. Gute Chancen darauf habe derzeit eine Petition, in der die „Wiederherstellung der Rechtmäßigkeit an den deutschen Grenzen“ gefordert werde, sagte Huber.

TOP 6 Mietpreispolitik

Sprecher von AfD und FDP sprachen sich klar gegen eine Mietpreisbremse aus. Jens Maier (AfD) sagte, „Mietpreissozialismus“ könne kein Problem lösen und sprach von einem „Ruf aus der Gruft des Klassenkampfes“. Eine Mietpreisbremse würde den Wohnungsmangel weiter vergrößern. Katharina Kloke (FDP) sagte, die Mietpreisbremse sei gescheitert und gehöre abgeschafft. Sie bremse das Ziel, angemessenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Stattdessen müssten mehr Anreize für den Wohnungsbau gegeben werden.

 

TOP ZP3 AfD beantragte Aktuelle Stunde zu den Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung

Aktuelle Stunde  auf Verlangen der Fraktion AfD Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf Behörden, Wirtschaft und Bürger.

Über die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, hat der Bundestag am Donnerstag, 7. Juni 2018, im Rahmen einer von der AfD-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde über die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung diskutiert. Dabei äußerten Vertreter der Opposition Kritik an der Bundesregierung, die die zweijährige Anpassungsphase an die DSGVO nicht ausreichend genutzt habe, um über die Änderungen aufzuklären und zu informieren. Folge davon sei ein großes Maß an Verunsicherung. Der grundsätzlichen Ablehnung der AfD-Fraktion, deren Vertreterin Joana Cotar von einem „kaum zu toppenden Irrsinn“ sprach und die sofortige Aussetzung der DSGVO forderte, schlossen sich FDP, Linke und Grüne aber nicht an.

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt einheitlich in allen EU-Staaten und sieht unter anderem eine deutliche Erhöhung der Bußgelder bei Verstößen gegen den Datenschutz vor. Diese können bis zu 20 Millionen Euro oder aber vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen. Durch die DSGVO werden auch die Anforderungen an eine rechtswirksame Einwilligung der betroffenen Personen erhöht und deren Rechte, insbesondere auf Information und Auskunft, erweitert. Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird – außer in einigen Ausnahmefällen – nur mit der Einwilligung der betroffenen Person möglich sein.

AfD: Konjunkturprogramm für die Abmahnindustrie

Als ein „Konjunkturprogramm für die Abmahnindustrie“ bezeichnete Cotar die Datenschutz-Grundverordnung. Mit der Verordnung sollten die Großen getroffen werden, wie Googleoder Facebook. Stattdessen stünden mittelständische Unternehmen, Start-ups, Vereine, Freiberufler und Ehrenamtliche nun vor einem Bürokratiemonster, „das vor Rechtsunsicherheiten nur so strotzt“, sagte die AfD-Abgeordnete und nannte dies eine „Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Kleinen“. Wenn schon so ein Irrsinn verabschiedet werde, so Cotar, müsse die Bevölkerung wenigstens informiert werden. „Wo war denn die groß angekündigte Aufklärungskampagne?“, fragte sie an die Bundesregierung gewandt.

 

TOP 8 Bundeswehreinsatz im Mittelmeer

Die Bundesregierung will die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführte „Operation Sophia zur Aufklärung von Schleusernetzwerken im Mittelmeer (EUNAVFOR MED) fortsetzen. Dazu hat sie einen Antrag (19/2381) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 7. Juni 2018, nach 45-minütiger erster Lesung zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen hat.

Tausende aus Seenot gerettet

Seit Juni 2015 beteiligt sich Deutschland durchgehend an der Operation Sophia. Die Mandatsobergrenze liegt bei 950 deutschen Soldaten und Soldatinnen. Insgesamt sind an der Operation Sophia 25 europäische Nationen mit durchschnittlich 1.200 Soldaten und Zivilpersonal beteiligt.

Kernauftrag der Einheiten des Verbands ist es, zur Aufklärung von Schleusernetzwerken auf der Zentralen Mittelmeerroute beizutragen. Sie dürfen dazu seit Beginn der Phase 2i des Einsatzes am 7. Oktober 2015 auf Hoher See gegen Boote vorgehen, die von Schleppern genutzt werden. Die Soldaten haben außerdem Tausende Menschen aus Seenot gerettet. Die Operation ist nach einem somalischen Mädchen benannt, das am 24. August 2015 an Bord der Fregatte „Schleswig-Holstein“ zur Welt kam. (nal/07.06.2018)

 

TOP 9 AfD-Antrag: Einsetzung eines Bamf-Untersuchungsausschusses

AfD will U-Ausschuss zur Migrationspolitik

Auch die AfD-Fraktion dringt auf die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses „Asyl- und Migrationspolitik“. Das Gremium solle sich ein Gesamtbild der Handlungen oder Unterlassungen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden „im Hinblick auf die Migrationskrise mit ihrem Höhepunkt im Jahr 2015 verschaffen“, schreibt die Fraktion in einem Antrag (19/2392). Zu diesem Gesamtbild gehörten auch „die Konsequenzen des Handelns oder Unterlassens der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden auf den Verlauf, die Wirkung und die Folgen der Migrationskrise insgesamt“. Auf der Basis dieses Gesamtbildes solle der Untersuchungsausschuss Problemlösungsansätze aufzeigen. Der Untersuchungszeitraum soll sich dem Antrag zufolge von Anfang 2014 bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses erstrecken.

Insbesondere soll der Ausschuss nach dem Willen der AfD-Fraktion klären, welche Informationen der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt über die Situation in Flüchtlingslagern außerhalb der EU und über die Entwicklung der Migrationsbewegung vorlagen, welche Handlungsempfehlungen auf Grundlage dieser Informationen entwickelt wurden und inwieweit diese Empfehlungen von der Bundesregierung aufgenommen, verworfen oder ignoriert wurden. Ebenso soll der Ausschuss laut Vorlage klären, wie sich die Entscheidungen und Maßnahmen der Bundesregierung und der nachgeordneten Behörden auf die Entwicklung und Folgen der Migrationsbewegung ausgewirkt haben und auf welcher Rechtsgrundlage diese erfolgten.

Wie aus dem Antrag ferner hervorgeht, soll der Untersuchungsausschuss unter anderem auch klären, welche Unregelmäßigkeiten in der Bearbeitung von Asylanträgen in der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erfolgt sind, wer innerhalb des Bamf wann davon Kenntnis erlangt hatte und wann das Bundesinnenministerium sowie das Bundeskanzleramt, informiert wurden. Zudem soll der Untersuchungsausschuss dem Antrag zufolge unter anderem Empfehlungen abgeben „zur Notwendigkeit der Änderung der Praxis der Kontrolle der nationalen Grenzen und der EU-Außengrenzen“. (vom/nal/sto/07.06.2018)

 

TOP 10 Bundeswehreinsatz im Libanon

Die Bundesregierung will die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (Unifil), eine der ältesten aktiven Beobachtermissionen der Vereinten Nationen, fortsetzen. Dazu hat sie einen Antrag (19/2383) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag, 7. Juni 2018, nach erster Lesung zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen hat.

 

TOP 11 Bundeswehreinsatz im Kosovo

Die Bundesregierung will die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo fortsetzen. Dazu hat sie einen Antrag (19/2384) vorgelegt, der am Donnerstag, 7. Juni 2018, nach erster Lesung zur weiterführenden Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Die Federführung wird beim Auswärtigen Ausschuss liegen.

 

 

TOP 12; ZP 4 AfD Antrag:  Elysée als Vorbild – für ein Europa der Zusammenarbeit souveräner Nationen

Antrag der AfD

Die AfD schlägt vor, die Kompetenzen der EU zu verringern und die nationale Souveränität zu betonen. Die Ausgaben für die EU sollten 0,2 Prozent des Bruttonationaleinkommens nicht übersteigen. Die neue europäische Union sollte eine Union der Kooperation und des Dialogs sein, nicht eine „erzwungene Unterstützung falscher Politik“. (joh/nal/vom/07.06.2018)

Drucksache 19/2534

 

TOP 13 Gewaltexzesse gegen die Rochinga

Die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen setzen sich für ein Ende der Gewaltexzesse gegen die Rohingya und deren vollständige Anerkennung als gleichberechtigte Volksgruppe in Myanmar (Burma) ein. Das geht aus einem gemeinsamen Antrag der vier Fraktionen (19/1708) hervor, der am Donnerstag, 7. Juni 2018, mit der breiten Mehrheit der Antragsteller und der Fraktion Die Linke gegen die Stimmend er AfD-Fraktion angenommen wurde. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Menschenrechtsausschusses (19/2115) zugrunde. Ein weiterer Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Staatenlosigkeit weltweit abschaffen – Für das Recht, Rechte zu haben“ (19/1688) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP, AfD gegen die Stimmen der Grünen und Linken abgelehnt. Der Abstimmung lag ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Menschenrechtsausschusses (19/2583) zugrunde.

 

TOP 14 AfD-Antrag: Luftangriffe gegen Syrien am 14. April 2018

Beratung des Antrags der Fraktion der AfD Völkerrechtswidrigkeit der Luftschläge des Westens vom 14. April 2018 gegen Syrien feststellen Drucksache 19/2470

Die AfD-Fraktion nimmt die militärischen Luftschläge vom 14. April 2018 gegen Syrien in den Blick und fordert in ihrem Antrag (19/2470) die Bundesregierung auf, sie als völkerrechtswidrig zu verurteilen und sich öffentlich von ihnen zu distanzieren.

Die USA, Frankreich und Großbritannien hatten in der Nacht vom 13. auf den 14. April gezielte Luftangriffe in Syrien geflogen. Die Attacken waren eine Reaktion auf einen mutmaßlichen Giftgaseinsatz durch das syrische Regime in der Provinz Ost-Ghuta östlich von Damaskus. Der Westen macht die syrische Regierung für den Chemiewaffeneinsatz in der bis vor Kurzem noch von Rebellen gehaltenen Region verantwortlich. Russland hingegen wirft Großbritannien vor, den Angriff eingefädelt zu haben. (ahe/nal/vom/07.06.2018)

 

TOP 15 Änderung der EU-Prospektverordnung

Die Bundesregierung will mehrere Finanzmarktgesetze an die Vorgaben europäischer Rechtsakte anpassen und Auslegungsfragen klären. Ziel ist es laut Bundesfinanzministerium, in einem rechtssicheren Umfeld zu stabilen und transparenten Finanzmärkten beizutragen sowie Anlegern die wesentlichen Informationen verfügbar zu machen. Der entsprechende Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze (19/2435) wurde am Donnerstag, 7. Juni 2018, nach erster Lesung zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen; die Federführung wird beim Finanzausschuss liegen.

 

 

TOP 16 Europäische Zukunfsstrategie für Afrika

Zwei Anträge zur Zukunft Afrikas sind am Donnerstag, 7. Juni 2018, nach erster Lesung an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen worden; die Vorlage der FDP-Fraktion ist zudem an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen worden.

 

TOP 17 Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung

Die Regelung zur Nichtzulassungsbeschwerde ist verlängert und soll eine Mehrbelastung der Zivilsenate beim Bundesgerichtshof (BGH) verhindern. Der von den Fraktionen CDU/CSU und SPD vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (19/1686), wurde am Donnerstag, 7. Juni 2018, nach abschließender Beratung mit breiter Mehrheit gegen das Votum der Fraktion Die Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (19/2500) zugrunde.

Keine Mehrheit fanden zwei Entschließungsanträge der FDP (19/2561) und der Grünen (19/2562). Der Antrag der Liberalen wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Grünen bei Enthaltung von Die Linke und AfD abgelehnt. Der Grünen-Antrag fand gegen die Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Zustimmung der FDP und Enthaltung der AfD keine Mehrheit.

 

TOP 18 Stärkung der Erwerbsminderungsrente

Für eine Stärkung der Erwerbsminderungsrente macht sich die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/31) stark, der am Donnerstag, 7. Juni 2018, nach erster Lesung zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales (federführend) sowie an den Haushaltsausschuss überwiesen wurde.

 

 

TOP 19 

Die Grünen wollen die Werbung für Tabak einschränken. In einem Gesetzentwurf (19/1878), der am Donnerstag, 7. Juni 2018, erstmals beraten wurde, fordert die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen ein Verbot von Außen- und Kinowerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter. Zudem soll die kostenlose Abgabe von Tabakerzeugnissen untersagt werden, heißt es in der Vorlage. Darüber hinaus hatte auch die Fraktion Die Linke einen Antrag (19/2539) vorgelegt, der ein umfassendes Tabak- und Alkoholverbot fordert. Beide Vorlagen wurden im Anschluss der Debatte zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.

 

37. Plenarsitzung vom 8. Juni 2018

TOP ZP5  Änderung des Parteiengesetzes;

Thomas Seitz geht nicht zur Tagesordnung über, sondern schenkt seine Redezeit der durch einen „Flüchtling“ ermordeten Susanna, was die Vertreter der Altparteien zu hysterischen Reaktionen verleitete.

 

 

TOP ZP6  Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes;

Der Bundestag hat am Freitag, 8. Juni 2018, den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (19/1320) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (19/2581) angenommen. CDU/CSU, SPD und FDP stimmten vor die Vorlage, AfD und Die Linke dagegen. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.

 

TOP 21 AfD-Antrag: Gemein­same EU-Einlagen­sicherung

Eine große Mehrheit im Deutschen Bundestag bleibt in der Finanzpolitik auf klarem Europa-Kurs. Ein Vorstoß der FDP-Fraktion, die Schaffung einer gemeinsamen europäischen Einlagensicherung abzulehnen, da diese für eine stabile und erfolgreiche europäische Währungsunion „weder notwendig noch zielführend“ sei, wurde in der Sitzung am Freitag, 8. Juni 2018, mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zurückgewiesen. Neben der FDP-Fraktion stimmte nur die AfD-Fraktion für den Antrag (19/2525) zu dem Vorschlag für eine EU-Verordnung im Hinblick auf die Schaffung eines endgültigen europäischen Einlagensicherungssystems (Ratsdokument 14649 / 15).

AfD: Ketten der Gemeinschaftshaftung sprengen

„Wer eine Nullzinspolitik betreibt und damit Kapitalblasen aufpumpt, der sollte sich nicht wundern, wenn ihm diese Blasen mit lautem Knall um die Ohren fliegen“, stellte Dr. Bruno Hollnagel (AfD) fest. „Und wer Risiken bei Staatsanleihen nicht sachgerecht bewertet, steuert sein Kapitalschiff direkt auf die Klippen, ab denen es zerschellen wird“, fuhr der Abgeordnete fort, der bezweifelte, dass durch verordnete Haftungsgemeinschaften Risiken und ihre Ursachen aus der Welt geschafft werden könnten.

„Wir müssen die Ketten der Gemeinschaftshaftung sprengen, sonst werden sie uns in den Abgrund reißen“, appellierte Hollnagel an das Parlament.

 

 

 

TOP 20  zivilprozessuale Musterfeststellungsklage

Um die zivilprozessuale Rechtsdurchsetzung insbesondere für Verbraucher zu vereinfachen, haben CDU/CSU und SPD (19/2507) sowie die Bundesregierung (19/2439) gleichlautende Gesetzentwürfe zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage eingebracht, die der Bundestag am Freitag, 8. Juni 2018, nach erster Lesung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen hat. Der Regierungsentwurf wurde im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Überweisungen im vereinfachten Verfahren“ überwiesen an den Rechtsausschuss überwiesen.

Die AfD-Fraktion untermauerte in ihren Redebeiträgen die ablehnende Haltung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz. Es gehöre abgeschafft. Änderungen daran bedeuteten lediglich ein Herumdoktern innerhalb eines Systems, das falsch laufe, sagte Leif-Erik Holm.

 

TOP 23 Ausbaumengen für Windenergie an Land und Solarenergie

Der Bundestag hat am Freitag, 8. Juni 2018, eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (19/132019/2581) beschlossen, mit dem sie sich ein paar Jahre Luft für das Erarbeiten hieb- und stichfester Richtlinien für Bürgerenergiegesellschaften verschaffen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich bei der Abstimmung. Sie hat einen eigenen Entwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (19/2108) eingebracht, der am gleichen Tag in einer späteren Debatte erstmals beraten und zusammen mit einem eigenen Antrag mit dem Titel „Stromstau auflösen statt erneuerbare Energien zu bremsen“ (19/2109) und einem Antrag der Linken mit dem Titel „Bürgerenergie retten“ (19/1006) zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen wurde.

Die AfD-Fraktion untermauerte in ihren Redebeiträgen die ablehnende Haltung zum Erneuerbare-Energien-Gesetz. Es gehöre abgeschafft. Änderungen daran bedeuteten lediglich ein Herumdoktern innerhalb eines Systems, das falsch laufe, sagte Leif-Erik Holm.

 

TOP 25 AfD-Fraktion fordert Sparsamkeit auf EU-Ebene

„Keine EU-Steuern, für Sparsamkeit bei dem mehrjährigen Finanzrahmen der EU“ ist ein Antrag der AfD-Fraktion (19/2572) betitelt, den der Bundestag am Freitag, 8. Juni 2018, erstmals debattiert und anschließend zur federführenden Beratung an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen hat.

Antrag der AfD

Die AfD fordert die Bundesregierung auf, gegen eine Einführung von Steuern zu stimmen, die direkt von der EU erhoben werden sollen, um nicht das nationale Budgetrecht der Parlamente mit EU-Steuern zu unterlaufen. Auch solle sich die Regierung dafür einsetzen, dass die durch den „Brexit“ fehlenden 12 bis 14 Milliarden Euro im EU-Haushalt nur durch Einsparungen, vor allem beim Kohäsionsfonds, kompensiert werden.

Schließlich solle die Regierung dafür sorgen, dass alle Ausgaben laufend auf die festgelegten Ziele hin evaluiert werden. Neue Aufgaben der EU, die weitere Kosten verursachen, dürften nur dann aufgenommen werden, wenn diese Kosten durch Umverteilung an anderer Stelle des EU-Haushalts eingespart wurden.

Im mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) werden die jährlichen Höchstbeträge („Obergrenzen“) festgelegt, die von der EU in den einzelnen Politikfeldern („Rubriken“) während eines Zeitraums von mindestens fünf Jahren ausgegeben werden dürfen. Der aktuelle MFR erstreckt sich auf den Zeitraum von 2014 bis einschließlich 2020.

 

 

TOP 26 Atomabkommen mit dem Iran

Sowohl die Fraktion Die Linke (19/2131) als auch die FDP-Fraktion (19/2529) sprechen sich für die Bewahrung des Atomabkommens mit dem Iran aus. Zwei entsprechende Anträge hat der Bundestag am Freitag, 8. Juni 2018, erstmals debattiert und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.

 

TOP ZP8 Aktuelle Stunde zur Gemeinsamen Agrarpolitik, insbesondere zum Insektenschutz

Richtig glücklich mit den Plänen von EU-Agrarkommissar Phil Hogan für die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) ab 2020 ist offenbar niemand. Das wurde während einer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragten Aktuellen Stunde am Freitag, 8. Juni 2018, deutlich. Hogan will unter anderem den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Mittelverwendung geben und an den Direktzahlungen an Landwirte festhalten.

AfD: EU-Agrarpolitik wird unbefriedigend verwaltet

Franziska Gminder (AfD) kritisierte, die GAP fördere Monokulturen. Ihre Fraktion setze sich für vielgliedrige Fruchtfolgen, eine Steigerung des ökologischen Landbaus und eine Tierhaltung in kleinen und mittleren Betrieben ein, sagte Gminder.

Ihrer Ansicht nach wird die Agrarpolitik auf EU-Ebene „unbefriedigend verwaltet“.